Anpassung des dt. Jugendschutzgesetzes
01.04.2009 - Wir wurden gestern über die neuste Gesetzesgrundlage informiert und wollen diese nun an Euch weitergeben.
Im Zuge einer Gesetzesnovelle vom 20.2.09, die gestern vom Bundestag
verabschiedet wurde, ist der Jugendschutz massiv verschärft worden. So
dürfen auch virtuelle Kneipen von Jugendlichen unter 18 Jahren nach
20:00 nicht mehr betreten werden. Daher werdet Ihr die nächsten Tage
aufgefordert, Euer Alter und Eure Personalausweisnummer als Beweis
einzureichen. Für die unter 18-jährigen müssen wir dann so den Zutritt
zum Saloon nach 20:00 sperren.
Da noch einige technische Anpassungen notwendig sind, wird die Umstellung erst frühestens Ende der Woche erfolgen.
Wir bitten um Euer Verständnis!
Das The-West Team
Die Redaktion meint: Das solche radikalen Änderungen auch immer zum 1. April umgesetzt werden, grenzt schon fast an einer Verschwörung ;)
Quelle: Offizielle Webseite