Urteil gegen Werbebanner in kostenlosen Browserspielen
12.05.2011 - Nach Ansicht des Landgerichts Berlin müssen die User von kostenlosen Browserspielen die Werbung ausschalten können, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hatte gegen ein Unternehmen, welches kostenlose Browserspiele anbietet, geklagt.
Zur Finanzierung der Browserspiele wurde vor Beginn 20 Sekunden Werbung eingeblendet, welche der User nicht abschalten konnte. Dies hielten die Verbraucherschützer für wettbewerbswidrig.Die Berliner Richter teilten diese Ansicht und verurteilten die Beklagte zur Unterlassung.
Die Richter führten in der Begründung aus, dass das äußere Erscheinungsbild einer
Anzeige so gestaltet sein müsse, dass für jeden User der Werbecharakter
erkennbar sei. Dies gelte für jede Art von Internet-Werbung,
insbesondere bei der Verwendung von Links. Der Banner müsse,
insbesondere weil Kinder die Browserspiele nutzten und die Spiele
aufgrund ihrer Gestaltung nicht eindeutig von der Reklame zu
unterscheiden seien, eindeutig mit "WERBUNG" gekennzeichnet sein.
Zudem
sei Werben mittels eines Banners, welcher sich erst nach 20 Sekunden
ausschalte, eine unzumutbare Belästigung. Der User habe über diesen
Zeitraum keine Möglichkeit, sich dem Werbebanner zu entziehen. Auch
wenn der Dienst der Beklagten kostenlos und die Einblendung von Reklame
zur Finanzierung des Angebotes gerechtfertigt sei, liege ein
Wettbewerbsverstoß vor. Die Richter waren der Ansicht, dass die
Einblendung von 5 Sekunden noch zumutbar sei.
Der User müsse daher mittels eines Buttons die Möglichkeit haben, die Werbeeinblendung auszuschalten.